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Hygiene Report 5/2021

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HYGIENE Report ist das Forum für Qualitätssicherung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. In Zusammenarbeit mit hochkarätigen Autoren aus Wissenschaft und Wirtschaft berichtet das Periodikum anwenderorientiert und praxisnah zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema Qualitätssicherung. Themen sind beispielsweise Hygiene Management, Messtechnik, Berufskleidung, Reinigung, HACCP, Personalhygiene und mikrobiologische Nachweise mit all ihren rechtlichen und gesetzlichen Problemen.

Aktuelles 5·21

Aktuelles 5·21 Technologiezentrum „Proteine der Zukunft“ eröffnet Quakenbrück: Bühler und DIL bieten Forschungs-/Test-/Produktionsanlagen Der Schweizer Technologiekonzern Bühler AG und das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik (DIL) haben ihre Partnerschaft weiter ausgebaut und in Quakenbrück ein Technologiezentrum „Proteine der Zukunft“ zur Weiterentwicklung von extrudierten Fleischersatzprodukten eingeweiht. Es bietet eine hochmoderne Forschungs-, Test- und Produktionsinfrastruktur für die Entwicklung von Lebensmitteln, die nachhaltige Proteine enthalten. „Das Zentrum mit seinen fortschrittlichen technologischen Einrichtungen und Expertenteams unterstützt unsere Kunden in der Lebensmittelindustrie sowie Start-ups, das Potenzial neuer pflanzlicher Proteine voll auszuschöpfen und neue gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelprodukte für einen wachsenden Markt zu entwickeln“, sagt Johannes Wick, CEO Grains & Food bei der Bühler Group. Kompletter Prozess begleitet Das Technologiezentrum „Proteine der Zukunft“ begleitet Unternehmen während des gesamten Prozesses vom Prototyping neuer Produkte, dem anschließenden Transfer in den Produktionsmaßstab bis hin zur Auftragsfertigung für erste Marktphasen und umfassenden Beratungsleistungen. In Kombination mit den kompletten Prozesslösungen von der Bohne bis zum Burger von Bühler und DIL können Ideen schneller in komplette, auf Kundenbedürfnisse zugeschnittene Anlagenlösungen umgesetzt werden. onstechnologie von Bühler. Der Doppelschneckenextruder PolyTwin BCTG und die Kühldüse PolyCool bieten eine Produktionskapazität von bis zu 1 t/ Stunde. Der Produktionszyklus folgt den HACCP- und GMP- Grundsätzen und -Richtlinien. Zudem verfügt die Produktionseinheit über hochmoderne, nachgeschaltete Ausrüstung. Die flexible Extrusionsanlage eignet sich für eine breite Das Technologiezentrum in Quakenbrück bietet eine hoch moderne Forschungs-, Test- und Produktionsinfrastruktur für die Entwicklung gesunder Lebensmittel, die aus nachhaltigen Proteinen bestehen. Foto: Bühler Palette von Lebensmittelanwendungen, wie etwa die Trockenund Nasstexturierung von Proteinen, die Verkapselung von Wirkstoffen sowie die Kochextrusion von Snackprodukten. Das Mehrzweck-Schneidegerät von Holac schneidet nass texturierte Proteine in Streifen, Würfel und Stücke. Ein kryogener Trommelfroster von Air Liquide sorgt für das schnelle Einfrieren von nassen Texturen in IQF-Qualität. Dabei bleiben die Produkteigenschaften auf höchstem Niveau gewahrt. Weitere Lösungen für spezielle Anwendungen sind verfügbar. Abgerundet wird das breite Angebot durch Labordienstleis- Das Herzstück des Zentrums ist die IFS-zertifizierte Extrusitungen wie chemische, mikrobiologische und physikalische Analyse von Rohstoffen und extrudierten Produkten. Dazu gehört die Partikelgrößenverteilung, Texturanalyse, thermische und mikroskopische Analyse auf diversen Längenskalen. Das Zentrum bietet auch Beratungsdienste für die Entwicklung und das Prozessdesign von extrudierten Lebensmitteln. Das Technologiezentrum befindet sich am DIL auf dem Food Science and Technology Campus Artland in Quakenbrück. Hier arbeiten über 250 Wissenschaftler und Technologen sowie eine wachsende Zahl von Spin-offs und Start-up- Unternehmen, die Lösungen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und -qualität entwickeln. Technologieunternehmen sind ebenfalls vertreten. Die Proteinlücke schließen Die Eröffnung wird von der „Scale it up Innovation Challenge“ begleitet, die von Bühler, Cargill und Givaudan ins Leben gerufen wurde, um Innovationen und neue Lösungen zur Schließung der Proteinlücke zu fördern. Start-ups können die Infrastruktur des DIL und der Partner nutzen, um ihre Produktinnovationen zu skalieren. www.buhlergroup.com www.dil-ev.de Virenrechner für gute Raumluft aktualisiert Seit Kurzem ist eine aktualisierte Version des LuftHygienePro Virenrechners verfügbar, die in ihre Simulationen die Infektiosität der hoch ansteckenden Delta-Mutante des Corona- Virus einbezieht. Betreiber und Nutzer von Räumen erhalten so noch genauere Hinweise zur optimalen Belüftung ihrer Räumlichkeiten. Die Nutzer geben dazu lediglich wenige Eckdaten ein, wie z.B. die Raumgröße, die Art der Fenster, das Lüftungsverhalten oder die Anzahl der Personen im Raum. Der LuftHygienePro Virenrechner prognostiziert auf Basis dieser Daten in Echtzeit die Entwicklung der CO 2 - und Aerosol-Konzentration in der Raumluft in Abhängigkeit vom Nutzerverhalten und kann so Hinweise auf ein potentiell erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus geben. Die Ergebnisse werden in Form einer CO 2 -Ampel und des Raumklimakalkulators visualisiert. Zudem ermöglicht der Virenrechner, unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluftqualität in Echtzeit miteinander zu vergleichen. Der LuftHygienePro Virenrechner ist Teil des Experten-Portals LuftHygienePro.de, das mit Infos und Tipps zum Thema Raumlufthygiene und dem richtigen Lüftungsverhalten während Pandemien, etwa Corona oder Influenza, versorgt. Das Portal wurde im Herbst 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie gegründet und agiert unabhängig von Industrie-Interessen. https://lufthygienepro.de/virenrechner/ 26 www.hygiene-report-magazin.de

november berufskleidung Vorgeschriebenen Workwear-Wechsel im Hygienebereich einhalten FAQs zum Thema Textilleasing – Oft als „Bonus“ für Fachkräfte – Dienstleister wie DBL unterstützen Berufskleidung für das Team im Lebensmittelunternehmen – immer wieder eine Herausforderung. Denn es muss nicht nur die Anschaffung, sondern auch fachgerechte Pflege, Reparatur und Nachbeschaffung geregelt werden. Der textile Mietdienstleister DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH (Zirndorf) beantwortet die wichtigsten Fragen, die immer wieder rund um die Arbeitskleidung des Teams gestellt werden. 1. Wie oft sollte Berufskleidung gewechselt werden? Generell und branchenübergreifend gilt: Die Berufskleidung des Teams sollte entsprechend dem Einsatz und dem Verschmutzungsgrad regelmäßig gegen frisch gepflegte und aufbereitete ausgetauscht werden. Gibt es gesetzliche Vorgaben, z.B. im Hygienebereich, sind diese zwingend einzuhalten. Es gelten also kundenindividuelle Anforderungen bzw. anwendbare Normen. Bei den meisten Betrieben wird die Wäsche im Mietservice im wöchentlichen Turnus ausgewechselt. In hygienesensiblen Bereichen, wie z.B. der lebensmittelverarbeitenden Industrie, kann der Wechsel der Kleidung täglich notwendig sein. Auch hier werden für die Mitarbeiter ausreichend frisch gepflegte Kleidungsstücke bereitgestellt. Individuelle Bedarfsanalysen werden von den Kundenberatern der Textildienstleistern durchgeführt. Das Prozedere: An vereinbarten Tagen wird die gepflegte Berufsbekleidung durch geschulte Servicefahrer angeliefert bzw. in die bestehenden Versorgungssysteme einsortiert. Gleichzeitig wird verschmutzte Kleidung abgeholt. So hat das Team immer saubere Berufskleidung griffbereit. Beispiel: Bei einem wöchentlichen Tauschturnus erhalten Mitarbeiter eine dreifache Ausstattung je Kleidungsstück. Ein Teil wird getragen, ein Teil wird gewaschen, ein weiteres Teil liegt in Bereitstellung. Mit CI-gerechter und sauber gepflegter Berufskleidung gelingt der professionelle Auftritt. Leasinganbieter unterstützen Unternehmen mit Full-Service. Quelle: DBL 2. Wer zahlt für die Berufskleidung? Die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung = PSA) – z.B. Schweißerschutz oder HACCP-konforme Hygienekleidung – hat nach dem Arbeitsschutzgesetz allein der Arbeitgeber zu tragen. Er muss auch ihre Pflege und Wartung bezahlen. Ist Schutzkleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird freiwillig Arbeitskleidung vom Arbeitnehmer getragen, um sich mit Workwear eventuell vor Schmutz zu schützen, müssen Arbeitnehmer ihre Kleidung selbst zahlen. Legen Arbeitgeber im Sinne der firmeneigenen Corporate Identity Wert auf einheitliche Arbeitskleidung – bzw. schreiben hier arbeitsvertragliche Klauseln oder betriebliche Regelungen das Tragen einheitlicher Berufskleidung vor – hängt die komplette Übernahme oder eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kos ten immer von der Art der dazu bestehenden Regelungen ab. Aktuell gilt auch: In Zeiten von Fachkräftemangel ist es für viele Betriebe, Unternehmen und Institutionen ein Zeichen von Wertschätzung, den Mitarbeitern professionelle, hochwertige und auch frisch gepflegte Berufskleidung ohne Kostenbeteiligung zur Verfügung zu stellen. 3. Wer zahlt für die Berufskleidung in der Ausbildung? Dies ist ähnlich wie bei ausgebildeten Arbeitnehmern geregelt. Muss der Azubi gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung (PSA) oder Kleidungsstücke aus Hygienegründen tragen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht und zahlt die Kleidung vollumfänglich für seinen Auszubildenden. Normale Berufskleidung zahlt auch der Azubi selbst. Insoweit gilt das oben gesagte sinnge- mäß auch für Azubis, wobei hier die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber die Regel ist. Viele Betriebe bieten heute einiges, um qualifizierten Nachwuchs für sich zu gewinnen. Dazu gehört auch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Berufskleidung bzw. moderner Workwear. 4. Wo gibt es Berufskleidung? Technischer Handel, Online- Anbieter, Mietdienstleister – hochwertige Berufskleidung vom Basis- bis zum Premiumsegment ist vielfältig am Markt erhältlich. Bei der Anschaffung von Berufskleidung haben die Betriebe, wenn sie die Kleidung für ihre Mitarbeiter bereitstellen, vor allem die Wahl zwischen Kauf und Leasing. Vorteile des Leasings Hier werden neben der Anschaffung vor allem das einheitliche Erscheinungsbild des gesamten Teams (Corporate Fashion) und die Hygienestandards sichergestellt. Die fachgerechte Pflege wird vom Mietdienstleister übernommen – für einige Branchen ist das unverzichtbar. Auch die Entlastung bei der Organisation rund um das Thema Berufskleidung sowie bei den Kosten – die Liquidität bleibt erhalten, Austausch der Kleidung bei Mitarbeiterwechsel ist gegeben – sind durchaus starke Argumente für das Leasing. DBL – Deutsche Berufskleider- Leasing GmbH Albert-Einstein-Straße 30 D-90513 Zirndorf www.dbl.de 27

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