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Hygiene Report 4/2022

HYGIENE Report ist das Forum für Qualitätssicherung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. In Zusammenarbeit mit hochkarätigen Autoren aus Wissenschaft und Wirtschaft berichtet das Periodikum anwenderorientiert und praxisnah zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema Qualitätssicherung. Themen sind beispielsweise Hygiene Management, Messtechnik, Berufskleidung, Reinigung, HACCP, Personalhygiene und mikrobiologische Nachweise mit all ihren rechtlichen und gesetzlichen Problemen.

praxis 4·22 „Zentrale

praxis 4·22 „Zentrale Anforderung am Band ist Hygiene“ Harry Schiminski (Flexco) über neue Abstreifer/Pressen in der Lebensmittelverarbeitung Flexco Europe (Rosenfeld), Spezialist für mechanische Transportbandverbindungssysteme, sicherheitsrelevante Bandübergänge, Bandführungssysteme und Zubehör für Transportbänder, stellte auf der Anuga FoodTec in Köln sein Portfolio für die Lebensmittelindustrie vor. Darunter waren u.a. neue Abstreifer für Förderbandanlagen, um die hohen Hygienestandards der Branche zu sichern. Was diese auszeichnet und warum Messen so wichtig sind, erklärt Produkt-Manager Harry Schiminski. Hygiene Report: Herr Schiminski, Flexco Europe stellte das erste Mal auf der Anuga FoodTec aus. Wie wichtig ist die Messe für Sie, und was war der Auslöser für die Teilnahme? Harry Schiminski: Die Anuga FoodTec ist international der wichtigste Branchentreff der Nahrungsmittelindustrie. Das Messe-Konzept umfasst alle Prozessschritte von der Verarbeitung der Rohstoffe bis zum fertigen Produkt. Bei anhaftender Verschmutzung besteht die Gefahr, dass Lebensmittelprodukte kontaminiert werden oder es durch aufwendige Reinigung zu langen Stillständen kommt. Also Prozessschritte, in denen Transportbänder eine elementare Rolle spielen. Das ist für uns besonders interessant, da wir Lösungen entwickeln, mit denen Hersteller effizienter und vor allem sicherer damit arbeiten können, gerade in Bezug auf die strengen Hygienevorschriften. In Köln konnten wir unsere Produkte der passenden Zielgruppe im direkten Kontakt vorstellen. Hygiene Report: Sie stellten einen Kopf- und einen Sekundärabstreifer für Transportbänder vor, die in der Nahrungsmittelindustrie zum Einsatz kommen. Wie stark ist die Nachfrage nach diesen Lösungen? Harry Schiminski: Eine Förderbandanlage in der Lebensmittelherstellung muss absolut sauber und frei von Rücktrag sein, also von Materialien, die an der Rücklaufseite des Förderbands haften bleiben. Zentrale Anforderungen für die Hersteller ist eine effiziente Reinigung der Produktionsanlagen und damit die Hygiene. Mit unserem Kopfabstreifer der Baureihe FGP und unserem Sekundärabstreifer FGS können Betreiber die hohen Hygiene-Vorgaben der Lebensmittelbranche erfüllen und langfristig deutlich Kosten sparen. Schließlich steckt hinter diesen Lösungen jede Menge Knowhow. So muss der Anpressdruck optimal sein, um eine maximale Reinigungswirkung zu erreichen. Gleichzeitig dürfen sie die Bänder und Bandverbinder nicht beschädigen. Zudem sollen sie sich einfach tauschen Harry Schiminski Produkt- Manager bei Flexco Europe in Rosenfeld lassen, um lange Stillstände zu vermeiden. Dies erkennen immer mehr Hersteller in dieser Branche. Damit steigt die Nachfrage deutlich. Hygiene Report: Können Sie typische Anwendungen nennen, bei denen diese sich besonders eignen? Harry Schiminski: Der Kopfabstreifer der Baureihe FGP und unser Sekundärabstreifer FGS eignen sich insbesondere in der Fisch- und Fleischverarbeitung. Also Bereiche, in denen besonders auf Hygiene geachtet wird, denn gerade auf rohem Fleisch und Fisch können sich Erreger schnell verbreiten. Unsere Abstreifer erfüllen zudem die Standards der Backindustrie für Gebäck oder auch Teigwaren. Hygiene Report: Ein weiteres Thema auf der Messe war die Presse Novitool Amigo. Der Service-Techniker kann damit thermoplastische Bänder schnell und einfach verbinden. Wie profitiert der Betreiber? Harry Schiminski: Ganz klar durch einen Zeitvorteil. Der Service-Mitarbeiter kann mit dieser Presse monolithische Bänder aus Polyurethan einfach in wenigen Minuten verbinden – ohne diese von der Anlage nehmen zu müssen. Über einen geregelten Schweißprozess erzeugt er dann eine kontrollierte und gleichmäßige Verbindung. Hygiene Report: Waren Sie froh, nach zwei von Corona geprägten Jahren mit nur wenigen Messen wieder vor Ort zu sein? Harry Schiminski: Die Messe war wirklich wichtig, aber nicht nur für uns. Der direkte Kontakt ist durch nichts zu ersetzen. Hier pflegen wir den Kontakt zu Partnern und Endkunden. Und Messen bieten die Gelegenheit, Der Bandabstreifer soll helfen, Produktverluste und Wartungsaufwände minimieren. Fotos: Flexco potentiellen Neukunden, die ihre Förderbandanlagen produktiver gestalten wollen, unsere Lösungen näherzubringen. Flexco Europe GmbH Maybachstraße 9 D-72348 Rosenfeld www.flexco.com 34 www.hygiene-report-magazin.de

september praxis Welche Stoffe müssen deklariert werden? LMIV gibt Regeln für Lebensmittelhersteller vor – TÜV-Übersicht von Aceton bis Lipase Verbraucher sind oft verunsichert, was auf Verpackungen von Lebensmitteln deklariert werden muss. Für Lebensmittelhersteller gibt es hier strenge gesetzliche Regeln, zudem gibt es einige Sonderfälle. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) legt einheitlich für ganz Europa fest, welche Informationen auf Lebensmitteln deklariert werden müssen. Denn jegliche Irreführung und Täuschung soll verhindert werden. Die Verordnung gilt für verpackte Lebensmittel ebenso wie den offenen Verkauf. Damit Verbraucher eine klare Informationsgrundlage beim Einkauf haben, müssen viele Angaben ausgewiesen werden – der TÜV SÜD informiert, welche Kennzeichnungselemente auf Lebensmitteln zwingend vorgegeben sind. Die Basisinformationen Hersteller müssen bestimmte Basisinformationen nennen, die über die rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung des Lebensmittels hinausgehen, etwa die Nettomenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Name und Anschrift des Unternehmens. Zudem ist vorgeschrieben, bestimmte Nährstoffe (z.B. Fett, Salz), bestimmte Allergene (z.B. Erdnüsse, Fisch, Milch, Laktose oder Soja) und die verwendeten Zusatzstoffe zu deklarieren. Die für jedes Lebensmittel verbindliche Zutatenliste unterliegt genau definierten Anforderungen. Wie Zusatzstoffe zu deklarieren sind, gibt die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung vor. Aktuell sind in Europa über 300 Zusatzstoffe zugelassen. Unterschiedliche Institutionen müssen sie als gesundheitlich unbedenklich einstufen, bevor sie zugelassen werden. Zusatzstoffe tragen eine E-Nummer (z.B. E322) und dürfen alternativ namentlich angegeben werden (z.B. Emulgator: Lecithin). Sonderfall Hilfsstoffe Technologische Hilfsstoffe (Auswahl siehe Tabelle) werden eingesetzt, um eine effiziente Be- und Verarbeitung (wie z.B. maschinelles Kneten) oder auch Kühl-, und Gefriervorgänge (z.B. von Teiglingen) zu ermöglichen. Hilfsstoff Technologische Funktion Anwendungsbeispiele Methanol, Aceton Extraktions- und Lösemittel Ölsaaten, Kaffee, Gewürze Malzzucker Nährstoffangebot für Hefe Backwaren, Bier Ascorbinsäure Stabilität und Gashaltung Getränke, Säfte, Backmittel Lecithin Längere Frischhaltung Backwaren Pektin Trübstoffabbau, Trägersubstanz Wein, Bier, Fruchtsäfte Lipase Fettabbau, Teigverbesserung Wurstwaren, Nudeln Protease Proteinabbau Hypoallergene Säuglingsnahrung Amylase Nährstoffangebot für Hefe Getränke, Backwaren Aktivkohle Entfärbung, Filtrierhilfen Speiseöle, Wein, Bier Tabelle: Hilfsstoffe in Lebensmitteln (Auswahl). Quelle: TÜV Süd Gemäß der Zusatzstoffzulassungsverordnung handelt es sich hierbei um Stoffe, die aus technologischen Gründen im Herstellverfahren der Lebensmittel, deren Rohstoffe oder deren Zutaten verwendet werden, aber im Endprodukt nicht mehr vorhanden beziehungsweise nicht mehr wirksam sind. Technologische Hilfsstoffe werden in der Öffentlichkeit häufig kritisch diskutiert. Da sie weder Zusatzstoffe noch Zutaten sind, müssen sie nicht in der Zutatenliste erscheinen. Der Verwender des Hilfsstoffs, also in der Regel der Hersteller, ist verantwortlich dafür, dass dieser in seinem Produkt aus technologischen Gründen benutzt wurde und am Ende nicht mehr vorhanden oder nicht mehr wirksam ist. Stärkeabbauende Enzyme (Amylasen) werden bei der Herstellung von Traubenzucker eingesetzt und durch die Hitzebehandlung inaktiviert. Fruchtzubereitungen, die in Joghurt eingerührt werden, können Stabilisatoren oder Antioxidationsmittel enthalten; diese sind dann im fertigen Fruchtjoghurt nicht mehr wirksam. Reste von Hilfsstoffen im fertigen Lebensmittel sind oft unvermeidbar. Aber auch sie müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Im Rahmen der Zertifizierungsverfahren nach den verbreiteten Lebensmittelstandards (z.B. International Food Standard, FSSC 22000) wird geprüft, ob die Unternehmen nicht nur die Zusatzstoffe, sondern auch die Technologischen Hilfsstoffe richtig anwenden, und ob die Zutatenverzeichnisse korrekt sind. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittel sind verfügbar unter: www.tuvsud.com/lebensmittel TÜV SÜD AG Westendstraße 199 D-80686 München www.tuvsud.com 35

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