Wasserstoff gefahr des Gases bewusst zu sein. Die BetrSichV [15] ist eine Umsetzung der EU- Richtlinie 2009/104/EG über Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Nutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer im Arbeitsprozess in nationales Recht, die auf dem Arbeits schutzgesetz basiert. Technische Richtlinien für die Betriebs sicherheit (TRBS) und für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die jeweiligen Verordnungen und geben den Betreibern Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung. Sie empfehlen Schutzmaßnahmen für die jeweilige Zündquelle und dazu gehört auch der Schutz vor den Auswirkungen eines Blitzeinschlages und der Schutz vor Überspannungen. Wird ein Blitz-Schutzzonen-Konzeptes bereits bei der Planung und Ausführung unter Berücksichtigung von Ex-Bereichen erstellt, lassen sich die Risiken einer Funkenbildung durch Direkteinschlag oder Entladen von leitungsgebundenen und induzierten Störenergien auf eine sicherheitstechnisch und auch wirtschaftlich vertretbare Größe reduzieren. Autoren: Tobias Braun Head of Corp. Portfolio Management Industry Raphael Iberl-Weber Key Account Manager Industry DEHN SE Literatur [1] Mehr Emissionshandel und erneuerbare Energie - EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55: EU-Klimaschutzpaket Fit For 55 | Bundesregierung [2] DIN EN 1127-1 Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik; Deutsche Fassung EN 1127-1:2019 [3] DIN EN IEC 60079-0 VDE 0170-1:2019-09: Explosionsgefährdete Bereiche: Teil 0: Betriebsmittel – Allgemeine Anforderungen (IEC 60079-0:2017); Deutsche Fassung EN IEC 60079-0:2018 [4] DIN EN IEC 60079-14 VDE 0165-1:2014-10: Explosionsgefährdete Bereiche: Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen (IEC 60079-14:2013); Deutsche Fassung EN 60079-14:2014 [5] DIN EN 60079-11 (VDE 0170-7): 2012; Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit „i“ E DIN EN 60079-11 VDE 0170-7:2021-10 Explosionsgefährdete Bereiche: Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit „i" [6] DIN EN 62305: DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1): 2012; Blitzschutz Teil 1: Allgemeine Grundsätze DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2): 2013; Blitzschutz Teil 2: Risiko-Management DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): 2012; Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4): 2012; Blitzschutz Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen [7] DIN VDE 0100-410 VDE 0100-410:2018-10: Errichten von Niederspannungsanlagen: Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag [8] DIN VDE 0100-540 VDE 0100-540:2024-06: Errichten von Niederspannungsanlagen: Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter [9] DIN EN IEC 60079-10-1 VDE 0165-101:2022-02 Explosionsgefährdete Bereiche: Teil 10-1: Einteilung der Bereiche – Gasexplosionsgefährdete Bereiche [10] 61643-11 IN EN 61643-11 VDE 0675-6-11:2019-03: Überspannungsschutzgeräte für Niederspannung Teil 11: Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in Niederspannungsanlagen – Anforderungen und Prüfungen [11] DIN EN IEC 60079-25 VDE 0170-10-1:2024-01 Explosionsgefährdete Bereiche: Teil 25: Eigensichere Systeme [12] DIN 18014:2023-06: Erdungsanlagen für Gebäude - Planung, Ausführung und Dokumentation [13] DIN VDE 0100-534 VDE 0100-534:2016-10: Errichten von Niederspannungsanlagen: Teil 5-53: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Trennen, Schalten und Steuern – Abschnitt 534: Überspannungs- Schutzeinrichtungen (SPDs) [14] DIN CLC/TS 61643-22 VDE V 0845-3-2:2017-06: Überspannungsschutzgeräte für Niederspannung: Teil 22: Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in Telekommunikations- und signalverarbeitenden Netzwerken – Auswahl und Anwendungsprinzipien [15] Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Stand 03.02.2015; Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln [16] Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Stand 26.11.2010 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen 30 GREEN EFFICIENT TECHNOLOGIES 2025
Elektrische Energie Quo vadis, Smart Meter? Bastian Gierull Leider viel zu häufig anzutreffende Situation in deutschen Kellern – neben einem fortschrittlichen SmartMeter werkelt immer noch Großvaters analoger Ferrariszähler vor sich hin. Bild: Octopus Energy Germany Smart Meter sind das Herzstück einer digitalen Energiewende. Mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien, aber auch durch den Wandel privater Haushalte zu Prosumern, wird es immer wichtiger, deren Stromverbrauch zu flexibilisieren und intelligent in das Netz zu integrieren. Millionen von Häusern mit Photovoltaik auf dem Dach, einem E-Auto in der Garage und einer Wärmepumpe stellen eine gewaltige Chance für unser Energiesystem dar, wenn sie sich netzdienlich verhalten, oder ein teures Risiko, wenn sie das nicht tun. Die wichtigste Voraussetzung für eine intelligente Nutzung ist ein Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys. Das Problem: In Deutschland liegt die Abdeckung gerade einmal bei rund 2 Prozent der Haushalte. Seit etwa 10 Jahren wissen wir, dass die kleinen Geräte Kerninfrastruktur für ein Smart Grid sind, während unsere europäischen Nachbarn heute in den letzten Zügen ihres Rollouts liegen – Frankreich, Spanien, Italien und die skandinavischen Länder sind bei fast 100 Prozent – steht Deutschland noch in den Startlöchern. In den meisten Haushalten hierzulande hängt weiterhin die gleiche Technologie, die wir seit mehr als 100 Jahren nutzen. Bremsende Regulatorik Der wichtigste Grund dafür, dass der Rollout hier so träge vorangeht, ist der überregulierte deutsche Sonderweg. In anderen Ländern haben Smart Meter vor allem eine Funktion: Sie übermitteln live Verbrauchsdaten, etwa alle 30 oder 15 Minuten. So schaffen sie Transparenz für die Verbraucher, erübrigen das persönliche Ablesen im Keller und liefern die Datenbasis für intelligente Tarife und Steuerung. In Deutschland dagegen sprechen wir von einem Smart Meter, meinen aber eigentlich einen digitalen Zähler, der den Stromverbrauch misst, ein Smart Meter Gateway, um diese Daten sicher zu übermitteln, und eine Steuerbox, mit der die Netzbetreiber direkt den Verbrauch eines Hauses abregeln können. Zusätzlich ist in den meisten Fällen auch noch ein HEMS (Home Energy Management System) notwendig. So verbaut man in deutschen Kellern eine ganze Reihe an Hardware, bekommt dafür aber auch eine außerordentlich sichere Datenverbindung und die Möglichkeit, direkt zu steuern – zumindest in der Theorie. In der Praxis geht dieser Sonderweg einher mit einer Unmenge an Bürokratie und Regulierung und kostet ein Vielfaches von dem, was unsere europäischen Nachbarn pro Smart Meter zahlen. Die Folge ist ein zäher Rollout. GREEN EFFICIENT TECHNOLOGIES 2025 31
Laden...
Laden...